AGBs

Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
der 360 Perspektiven GmbH 

FN 471835a, Handelsgericht Wien, 

Gonzagagasse 11/25, 1010 Wien 

 

Präambel 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 360 Perspektiven GmbH gelten für alle Verträge zwischen der 360 Perspektiven GmbH und ihren Vertragspartnern.   

 

Dies bezieht sich insbesondere auf jene Verträge, denen folgender Leistungsgegenstand zu Grunde liegt: 

 

  • 360° Rundgänge und Videos 
  • 360° Timelapse (Zeitraffer) Aufnahmen und Videos 
  • 360° Eventdokumentationen 
  • Gigapixel-Panorama-Aufnahmen und Fotografie 
  • Interaktive Unternehmenspräsentationen 
  • Location-Based-Information via IBEACONS
  • Interaktivierung von Schaufenstern und Messeständen 
  • Virtuelle Rundgänge 
  • Google Cardboard Produktion  
  • Stereographische 3D-Aufnahmen in 360° 
  • 360° Content für Social Media / Facebook / Youtube 
  • Augmented und Virtual Reality Anwendungen 

 

 

I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich 

1.1. Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern der 360 Perspektiven GmbH ein Unternehmer im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht. 

1.2. Geschäftsbeziehung im Sinne dieser AGB meint die vertraglich beauftragte Leistungserbringung in den oben beschriebenen Tätigkeitsbereichen der 360 Perspektiven GmbH. 

1.3. Die 360 Perspektiven GmbH erbringt ihre Leistungen in den in der Präambel beschriebenen Tätigkeitsbereichen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und der im Auftrag konkretisierten und vereinbarten Leistungsbeschreibung. Auftraggeber und Kunde ist die natürliche oder juristische Person, welche den konkretisierten Auftrag fertigt. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten – sofern keine Änderung durch die 360 Perspektiven GmbH bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt. 

1.4. Angebote der 360 Perspektiven GmbH sind freibleibend und unverbindlich. 

 

II. Urheberrechtliche Bestimmungen 

2.1. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen der 360 Perspektiven GmbH zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Auftrag angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (auf der Firmenwebseite), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteiltDer Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild oder den 360-Panorama-Touren wie folgt:  

Foto: (c) 360 Perspektiven GmbH; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.  

Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3 UrhG. Ist das Bild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk. 

2.2. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der 360 Perspektiven GmbH. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, der 360 Perspektiven GmbH bekannten Vertragszweck, erforderlich ist. 

2.3. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt. 

2.4. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist der 360 Perspektiven GmbH die Webadresse mitzuteilen. 

 

III. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung 

3.1. Das Eigentumsrecht am Filmmaterial steht der 360 Perspektiven GmbH zu. Diese überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bildwerke Eigentum der 360 Perspektiven GmbH. 

3.2. Das Eigentum an den Bilddateien steht der 360 Perspektiven GmbH zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, von der 360 Perspektiven GmbH hergestellte Bilddateien. 

3.3. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt. 

3.4. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Bildwerken in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern sowie das zu Verfügung stellen von (download-)links, ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen der 360 Perspektiven GmbH und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt. 

3.5.Die 360 Perspektiven GmbH wird die Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu, nachdem die Aufnahmen an den Vertragspartner via Downloadlink (2 Monate gültig) übermittelt wurden. 

 

IV. Kennzeichnung 

4.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Bildwerke so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und die 360 Perspektiven GmbH als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 

 

V. Nebenpflichten 

5.1. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält die 360 Perspektiven GmbH diesbezüglich schad– und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB, sowie den entsprechenden nationalen gesetzlichen Rechtsvorschriften, falls aufgrund der Örtlichkeit nicht österreichisches Recht zur Anwendung kommen sollte. Die 360 Perspektiven GmbH garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).  

5.2. Sollten Dritte die 360 Perspektiven GmbH wegen möglicher Rechtsverstöße durch vom Kunden beigestellte InhalteMaterialienoder etwa im Zuge der Aufnahme oder durch Einzelfotos oder durch abgebildete Werke, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, die 360 Perspektiven GmbH von jeder Haftung freizustellen und die der 360 Perspektiven GmbH dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen. 

5.3. Sollte der 360 Perspektiven GmbH vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Bildwerke beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt die 360 Perspektiven GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen. 

 

VI. Verlust und Beschädigung 

6.1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (digitale Bilddateien etc.) haftet die 360 Perspektiven GmbH – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige ihrer Bediensteten beschränkt; für Dritte (Sub- und Transportunternehmen etc.) haftet die 360 Perspektiven GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; die 360 Perspektiven GmbH haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. 

6.2. Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Film-&Foto Bildmaterial, Layouts, Display-Stücke, 360º-Touren, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern. 

 

VII. Vorzeitige Auflösung 

Die 360 Perspektiven GmbH ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung durch die 360 Perspektiven GmbH weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiter verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.  

VIII. Leistung und Gewährleistung 

8.1. Die 360 Perspektiven GmbH wird den erteilten Auftrag sorgfältig (nach dem Stand der Technik) ausführen. Sie kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die 360 Perspektiven GmbH hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der 360°-Standpunkte, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. 

8.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet die 360 Perspektiven GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

8.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der 360 Perspektiven GmbH liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.. 

8.4. Sendungen reisen und werden transferiert auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. 

8.5. Die 360 Perspektiven GmbH behält sich – abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertragspartner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht – vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels die 360 Perspektiven GmbH schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate. 

8.6. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend. 

8.7. Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend. 

8.8. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. 

8.9. Allfällige Nutzungsbewilligungen der 360 Perspektiven GmbH umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken oder Panoramatouren in jedweden Medien. 

8.10. Das Risiko der zufälligen nachträglichen Unmöglichkeit hat der Auftraggeber der Leistung zu tragen. 

IX. Werklohn / Honorar 

9.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht der 360 Perspektiven GmbH ein angemessener Werklohn (Honorar) zu. 

9.2. Das Honorar steht auch zu, wenn eine Verwertung auf Seiten des Vertragspartners unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Honorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt. 

9.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch die 360 Perspektiven GmbH erfolgt, werden gesondert verrechnet. 

9.4. Gewünschte Änderungen, die im Zuge der Durchführung der vereinbarten Arbeiten vom Vertragspartner geäußert werden, gehen zu seinen Lasten. 

9.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt ebenso für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand. 

9.6. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages, aus in seiner Sphäre liegenden Gründen, Abstand, steht der 360 Perspektiven GmbH, mangels anderer Vereinbarung, das volle vereinbarte Entgelt zu. Eine wetterbedingt Verschiebung des Auftrages seitens des Vertragspartners muss bis spätestens 60 Stunden vor Auftragsbeginn an die 360 Perspektiven GmbH in schriftlicher Form erfolgen. 

9.7. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. 

9.8. Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. 

 

 X. Zahlung 

10.1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 30% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar – falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung der 360 Perspektiven GmbH vom Zahlungseingang als erfolgt. 

10.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die 360 Perspektiven GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen. 

10.3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die 360 Perspektiven GmbH – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen. Bei durch den Auftraggeber verschuldetem Zahlungsverzug kommt der erhöhte Verzugszinsatz von 9,2% über dem, von der österreichischen Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz, zur Anwendung, sonst der gesetzlichen Verzugszinssatz von 4% jährlich. 

10.4. Soweit gelieferte Bilder und sonstige Anwendungen ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt Nebenkosten beziehungsweise mit Erfüllung anderweitig vereinbarter Ausgleichsvereinbarungen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die 360 Perspektiven GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, außer dieser wird ausdrücklich erklärt. 

 

XI. Datenschutz 

Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die 360 Perspektiven GmbH die von ihm bekanntgegebenen Daten (Namen, Adressen, E-Mails, Webseitendaten, Kreditkartendaten, Bankverbindungen, Telefonnummern und ähnliches) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Ebenso ist der Vertragspartner einverstanden, dass ihm elektronische Post zur Auftragserfüllung, zu Produktinformationen und zu Werbezwecken, bis auf schriftlichen Widerruf, zugesendet wird. 

 

XII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken der 360 Perspektiven GmbH 

Die 360 Perspektiven GmbH ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihr hergestellte Lichtbilder, Filme, 360°-Panoramatouren und alle sonstige in einem Auftragsverhältnis mit bild- und fototechnischen Mitteln zustande gekommenen Erzeugnisse zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken der 360 Perspektiven GmbH seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB sowie der analog anzuwendenden Rechtsgrundlagen bei Anwendbarkeit von nicht-österreichischem Recht. 

XIII. Schlussbestimmungen 

 

13.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz der 360 Perspektiven GmbH. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden. 

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 

13.3. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen die 360 Perspektiven GmbH richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der 360 Perspektiven GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

13.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von der 360 Perspektiven GmbH und deren beauftragten Unternehmen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von den angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Fotografie, Videografie & Film, 360°-Panoramatouren, 3D VisualisierungenVirtual Reality, Gigapixel-Aufnahmen etc.). 








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